Ratgeber · Erste Schritte & Vertrag · 5 Minuten Lesezeit · Stand: 30. September 2026
Was kostet Betreuung zu Hause — und was übernimmt die Pflegekasse?
Wovon der Preis abhängt und welche Leistungen der Pflegekasse und Steuer einen Teil abfedern.
Die Kosten für Betreuung zu Hause mit einer Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, hängen vor allem von drei Faktoren ab: den Sprachkenntnissen der Betreuungskraft, dem täglichen Betreuungsaufwand und der Vertragslaufzeit. Eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen oder besonderer Erfahrung, etwa im Umgang mit Demenz oder eingeschränkter Mobilität, liegt in der Regel im oberen Bereich. Einen Preis nennen wir, sobald wir Ihre Situation kennen.
Was die Pflegekasse übernimmt
Ein Teil der Kosten lässt sich über die Pflegekasse abfedern, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung, den Familien ab Pflegegrad 2 flexibel einsetzen können.
Ergänzend kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG greifen: 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen, höchstens 4.000 € im Jahr.
Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025. Eine Pflegereform für 2027 liegt als Entwurf vor, ist aber noch nicht beschlossen. Sobald sich etwas ändert, passen wir diesen Text an.
Unser Rat
Prüfen Sie den Pflegegrad-Bescheid vor Vertragsbeginn. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die zustehenden Leistungen zu beantragen und in die Finanzierung einzuplanen. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihren Ansprüchen ist Ihre Pflegekasse zuständig.
Quellen
- pflege-deutschland.de — Pflegegeld 2026: aktuelle Beträge
- pflege.de — Verhinderungspflege und gemeinsamer Jahresbetrag
- § 35a Einkommensteuergesetz (EStG)
Dieser Text ersetzt keine rechtliche, medizinische oder pflegefachliche Beratung. Bei Fragen zu Leistungen der Pflegekasse wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
